Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung

Was ist das Arbeitsentgelt beim 450-Euro-Job?

Unter Arbeitsentgelt versteht man alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Unerheblich ist, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen gegeben ist, wie sie bezeichnet werden oder wie sie geleistet werden. Irrelevant ist auch, ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Ausnahme: Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, zählen nicht als Arbeitsentgelt, wenn sie 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen, vgl. hierzu § 3 Nr. 63 EStG. Ebenfalls keine Einnahmen i. S. d. Gesetzes sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 EStG genannten steuerfreien Einnahmen.

Wie wird das regelmäßige Arbeitsentgelt ermittelt?

Die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts geschieht wie folgt: Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung wird das Arbeitsverhältnis und das Arbeitsentgelt vorausschauend für ein Jahr betrachtet. Dabei werden Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt. Ist das Arbeitsverhältnis für weniger als ein Jahr angelegt, so wird diese Dauer zugrunde gelegt Das auf einen Monat entfallene Entgelt für den betreffenden Zeitraum darf im Durchschnitt 450 Euro nicht überschreiten. Auf ein Jahr umgerechnet beträgt die Summe maximal 5.400 Euro Diese Verdienstobergrenze muss bei jeder dauerhaften Veränderung im Beschäftigungsverhältnis Verhältnissen überprüft werden. Wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt bei neuerlicher Überprüfung die Grenze von 450 Euro überschreitet, so besteht ab dem Zeitpunkt des Überschreitens eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. ein. Das ist auch dann der Fall, wenn die Verdienstgrenze durch die Aufnahme eines weiteren 450-Euro-Jobs übertreten wird. Versicherungsfrei bleiben Zeiten der Vergangenheit.