Mindestlohn im 450 Euro Job
Ab dem 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Brutto. Selbstverständlich gilt er auch, wenn auf 450 Euro Basis gearbeitet wird.
Kein Tarifvertrag
Der Arbeitgeber muss den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Tarifvertrag
Gibt es in der Branche, in der man arbeitet, einen Tarifvertrag mit Mindestlohn, dann gilt dieser, auch wenn er die 8,50 Euro unterschreitet. Eine tarifvertragliche Abweichung vom gesetzlichen Mindestlohn ist nach dem Gesetz für 2 Jahre möglich, also bis maximal Ende 2017.
Zeitungszusteller, Saisonarbeitskräfte
Das Mindestlohngesetz sieht bis 2017 Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn bei Zeitungszustellern und Saisonarbeitskräften vor.
Infos zum Mindestlohn
Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn: www.mindest-lohn.org