Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Zum 1. Januar 2013 trat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft.

Nachfolgend werden die Bücher des Sozialgesetzbuches, die auf die geringfügige Beschäftigung Bezug nehmen, geändert. Wesentlicher Punkt ist die Anhebung der Verdienstobergrenze von 400 auf 450 Euro.

Nachfolgend die wichtigsten Gesetzestexte:

§ 8 SGB IV: geringfügige Beschäftigung
§ 7 SGB V: Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 5 SGB VI: Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 6 SGB VI: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungsplicht
§ 231 SGB VI: Befreiung von Versicherungspflicht