Gesetzliche Krankenversicherung im Minijob?

Was muss man beachten, wenn man in einem 450-Euro-Job krankenversichert sein will?

Krankenkasse beim Minijob

Bei einem 450-Euro-Job wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht durch den Arbeitgeber entrichtet. Es wird lediglich ein pauschaler Betrag zur Sozialversicherung gezahlt. Wer also einen 450-Euro-Job antritt, muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Diese ist nicht mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft.

Die pauschalen Kosten, die für die Sozialversicherung anfallen, betragen15 Prozent des tatsächlichen Verdienstes.

Wie wird die Krankenversicherung sichergestellt?

Arbeitslose Personen sind bereits durch die Arbeitsagentur oder das örtliche Jobcenter krankenversichert, wenn sie denn Minijob neben dem Leistungsbezug ausüben.

Eine Krankenversicherung kann auch durch die Familienversicherung gegeben sein, also über den gesetzlich krankenversicherten Ehepartner oder die Eltern. Es fallen dann keine weiteren Kosten für die Krankenversicherung an.

Ansonsten kann man sich – unter gewissen Voraussetzungen – freiwillig gesetzlich krankenversichern oder aber man muss sich privat krankenversichern.

Über-450-Euro-Job ist vorteilhafter

Möglich ist es, den Arbeitgeber darum zu bitten, das Brutto-Arbeitsentgalt auf über 450 Euro anzuheben. Dann entsteht automatisch eine gesetzliche Krankenversicherung, weil der Bereich des Minijobs überschritten ist und der der Bereich des Midijobs (450,01 bis 850 Euro) erreicht ist. Hier gelten die allgemeinen Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung, allerdings sind keine Steuern fällig.

Ein Arbeitnehmer ist bei einem Über-450-Euro-Job somit voll sozialversichert, vor allem also krankenversichert.

Natürlich fallen dann auch Sozialabgaben, also insbesondere Beiträge zur Krankenversicherung an. Allerdings gilt die Gleitzonenregelung, so dass die Beiträge verhältnismäßig gering ausfallen. Im Schnitt sind es 50 Euro.