Gesetzliche Rentenversicherung beim 450-Euro-Job

Minijob und Rentenversicherung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte, also 450-Euro-Jobber, sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie können sich aber auf Antrag, der beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, von der Rentenversicherungspflicht für die Zukunft befreien lassen.

Dies ist eine Neuregelung. Bei den 400-Euro-Jobs war die Rechtslage umgekehrt. Der Minijobber konnte durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zukunft verzichten.

Die in einem Minijob Beschäftigten müssen bei Rentenversicherungspflicht die Differenz zwischen dem Beitragsanteil des Arbeitgebers (15 bzw. 5 Prozentpunkte) und dem vollen Beitrag selbst übernehmen. Es muss im Minimum ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe von 155 € zugrunde gelegt werden. Der Arbeitgeber hält den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein.

Vorteile der Rentenversicherungspflicht

Mit der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich einige Vorteile:

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung können erfüllt werden. Auf diese besteht ein Anspruch, wenn der Versicherte insgesamt für 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und zusätzlich in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt wurden.

Anrechnung auf Wartezeit

Die Beschäftigungszeiten in einem Minijob werden bei Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung komplett auf die allgemeine Wartezeit angerechnet. Darauf sollte man Wert legen, wenn die Wartezeit von 5 Jahren für die Regelaltersrente noch nicht erfüllt ist.

Riester-Rente

Der 450 Euro Jobber hat einen Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester-Rente. Das kann jedoch auch Nachteile haben.

Höhere Altersrente

Die im Alter gezahlte Rente steigt bei Aufstockung auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung: www.renten-recht.org